Prüfung des Studieninhalts
- Der deutsche Volltitel auf Teilnehmerunterlagen entspricht exakt dem in CTIS für Österreich verwendeten Volltitel.
- Studienzweck, Behandlungsgruppen, Randomisierung, Verblindung und Behandlungsdauer stimmen mit dem Prüfplan überein.
- Alle für die Einwilligung relevanten Verfahren, Visiten und studienspezifischen Untersuchungen sind beschrieben.
- Risiken und Belastungen entsprechen Prüfplan und aktueller Sicherheitsinformation.
- Möglicher Nutzen wird nicht übertrieben und Alternativen werden, soweit relevant, beschrieben.
- Schwangerschafts-, Kontrazeptions- und Follow-up-Texte stimmen mit dem Prüfplan überein.
- Vergütung und Kostenerstattung stimmen mit den Part II Finanzangaben überein.
Konsistenz zwischen Prüfplan und Teilnehmerunterlagen
- Visitenfrequenz, Probenentnahmen, Bildgebung, Biopsien, Homecare, digitale Tools und optionale Verfahren wurden gegen den Prüfplan abgeglichen.
- Optionale Aktivitäten sind klar von verpflichtenden Studienverfahren getrennt.
- Patient Facing Documents zu Endpunkten, die in Part I gehören, sind identifiziert und für den Einsatz in Österreich sprachlich korrekt vorbereitet.
- Die Teilnehmerinformation verspricht keine Verfahren, Behandlung oder Nachbeobachtung, die der Prüfplan nicht vorsieht.
- Der Widerrufstext suggeriert keine fortgesetzten Studienvisiten oder neue studienzweckbezogene Datenerhebung nach vollständigem Widerruf.
Prüfung der Einwilligungslogik
- Die Entscheidung über die Hauptstudie ist von optionalen Entscheidungen getrennt.
- Optionale genetische Untersuchungen verwenden die von AustrianEthics geforderte separate Einwilligung.
- Optionale Leistungen externer Anbieter enthalten die erforderliche Information und Auswahlmöglichkeit.
- Zukünftige Forschung, Probenanonymisierung und Sekundärnutzung für neue Technologien verwenden klare Ja/Nein-Entscheidungen, soweit gefordert.
- Die Unterzeichnerlogik passt zur Population. Gesetzliche Vertretung ersetzt die eigene Unterschrift nur bei fehlender gültiger Einwilligungsfähigkeit. Ein unparteiischer Zeuge wird nur bei der CTR-Situation „kann nicht schreiben“ eingesetzt.
- Die Person, die das Aufklärungsgespräch führt, unterschreibt und datiert ebenfalls.
Populationen und Dokumentabdeckung
- Die Standard-Patient:inneninformation und ICF für erwachsene Teilnehmer:innen ist auf Deutsch vorhanden.
- Bei gesunden Prüfungsteilnehmer:innen wurden die österreichischen Anforderungen für gesunde Personen angewendet.
- Bei Minderjährigen liegen die altersgerechten Unterlagen vor.
- Bei nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen wurde der Vertretungspfad umgesetzt.
- Bei vorübergehender Einwilligungsunfähigkeit oder Notfallforschung liegt die Post-hoc-Information und Einwilligung vor.
- Bei Schreibunfähigkeit wurde der Zeugenpfad geprüft.
- Bei Schwangerschaftsnachbeobachtung wurden die österreichischen Follow-up-Anforderungen angewendet.
- Bei Nutzung von Daten oder Proben über den Hauptzweck hinaus wurden die Sekundärnutzungsregeln umgesetzt.
Datenschutzprüfung
- Die österreichische Musterpassage zum Datenschutz ist wörtlich wiedergegeben.
- Zusätzliche Datenschutztexte stehen nach dem Pflichttext und widersprechen ihm nicht.
- Zweck und Umfang der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten sind ausdrücklich schriftlich beschrieben.
- Die Folgen eines Widerrufs für bereits verarbeitete Daten sind mit österreichischem Recht und aktuellem Mustertext konsistent.
- Bei Übermittlung pseudonymisierter Daten in die USA sind die Hinweise der Guidance Version 4 berücksichtigt.
- Bei Erhebung von Daten zur ethnischen Herkunft wird diese besondere Datenkategorie ausdrücklich beschrieben.
- Bei Sekundärnutzung pseudonymisierter Daten für KI, Machine Learning oder andere neue Technologien sind Zweck, gegebenenfalls kommerzieller Charakter und optionale Ja/Nein-Einwilligung enthalten.
Bioproben und Sekundärnutzung
- Die Hauptstudie erklärt, welche Proben für protokolldefinierte Zwecke erhoben werden.
- Bei zukünftiger Forschung ist das Forschungsgebiet eingegrenzt und nicht als unbegrenzte Forschung beschrieben.
- Art der aufbewahrten Proben, Lagerort, Lagerdauer und Verantwortlichkeit für Lagerung und Vernichtung sind genannt.
- Die Ablehnung optionaler zukünftiger Nutzung verhindert nicht die Teilnahme an der Hauptstudie.
- Bei pseudonymisierten Proben ist das Recht auf Vernichtung erklärt.
- Bei geplanter späterer Anonymisierung ist diese separat optional und der Verlust der Möglichkeit zur gezielten Vernichtung nach Anonymisierung klar erklärt.
Österreichspezifische regulatorische Prüfung
- Alle Teilnehmerunterlagen der Part II Abschnitte K und L sind deutsch.
- Für geplante nicht deutschsprachige Teilnehmer:innen liegen beglaubigte Übersetzungen in verständlicher Sprache vor.
- Die nationale ICF-Vorlage wurde verwendet oder alle ihre Themen wurden vollständig abgedeckt.
- Die österreichischen Musterpassagen zu Versicherung und Datenschutz sind unverändert.
- Die Teilnehmerinformation enthält eine nationale Versicherungskontaktstelle.
- Prüfstellenspezifische Kontakte umfassen Zentrum, Hauptprüfer, gegebenenfalls Stellvertreter, 24-Stunden-Notfallkontakt, Datenschutzkontakt und Patient:innenanwaltschaft.
- Bei Platzhaltern im Master-ICF ist die separate Kontaktliste aktuell und in CTIS als „nicht zur Veröffentlichung“ gekennzeichnet.
Unterschrift, Version und Administration
- In CTIS werden leere kontrollierte Einwilligungsvorlagen statt bereits unterzeichneter Teilnehmerkopien eingereicht.
- Jedes Dokument trägt klare Version und Datum, passend zum Antragsdossier.
- Der Consent-Prozess ist auf handschriftliche oder qualifizierte elektronische Signatur ausgelegt.
- Beim Site-Suitability-Formular werden keine eingefügten Scan-Unterschriften verwendet.
- Alle populationsspezifischen Einwilligungsunterlagen verwenden konsistente Titel, Prüfplankennung, Sponsorangaben und Kontakte.
Lesbarkeit und Dokumentgestaltung
- Klare, verständliche deutsche Sprache für die Zielpopulation.
- Unvermeidbare medizinische oder regulatorische Fachbegriffe werden beim ersten Auftreten erklärt.
- Wiederholungen ohne Mehrwert für die Einwilligung werden entfernt.
- Überschriften, kurze Absätze und bei Bedarf einfache Tabellen oder Grafiken erleichtern komplexe Inhalte.
- Optionale Entscheidungen sind visuell klar von der Einwilligung in die Hauptstudie getrennt.
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Offizielle Quellen und Ressourcen
- AustrianEthics, Antragstellung, Teilnehmerinformation, Kontaktangaben und populationsspezifische Part II Anforderungen
- AustrianEthics, Guidance Austria concerning Part II Subject Information and Informed Consent Form, Version 4.0 vom 19. Dezember 2025
- Österreichische nationale ICF-Vorlage, offizielles DOCX
- BASG, Nationale Anforderungen und Empfehlungen, Sprache und Part II
- Österreichisches Arzneimittelgesetz, konsolidierte Fassung, §§ 40 bis 43
- Österreichisches CTR-Portal, Einwilligungs- und Unterschriftsregeln
- Europäische Kommission, EudraLex Volume 10, Part II Vorlagen und CTR Q&A
- Verordnung (EU) Nr. 536/2014, Artikel 28 bis 35 und Anhang I Abschnitt L, deutsche Fassung
Letzte regulatorische Prüfung: 26. August 2026